Wir blicken auf zwei Jahre Corona-Pandemie zurück. Auch wenn wir im Moment von staatlicher Seite keinerlei Einschränkungen erleben, so bleiben uns doch die teils drastischen Massnahmen in schmerzlicher Erinnerung.
Ganz besonders problematisch war die Zeit für unsere Kinder und Jugendlichen. Sie, die nachweislich weder Gefahr laufen, schwer zu erkranken, noch in sonst irgendeiner Weise Treiber der Pandemie sind, wurden genötigt, in der Schule Masken zu tragen. Ihnen wurden unsinnige Abstandsregeln aufgezwungen – ja, sie wurden auf unverantwortliche Weise in Angst und Schrecken versetzt. Nicht wenige Kinder begannen zum Beispiel in der Folge, ihre Grosseltern zu meiden, da ihnen eingeredet wurde, sie würden mit einem Besuch ihre geliebten Grosis möglicherweise töten. Eine schreckliche Situation für alle Beteiligten!
Das Volksschulgesetz (VSG, 432.210) wird in Art. 4 Freiheits- und Elternrechte Abs. 2 wie folgt ergänzt:
“2 Massnahmen, die Kinder und Jugendliche betreffen, insbesondere das Tragen von Masken,Testen, medizinische Untersuchungen und Impfungen, dürfen nicht propagiert und nicht ohne die Zustimmung der Eltern oder anderer Erziehungsberechtigter angeordnet werden.
Eine fehlende Zustimmung der Eltern oder anderer Erziehungsberechtigter darf zu keinen Benachteiligungen führen.“
Das Lehrernetzwerk Schweiz stellt das Wissen zur Verfügung. Das Dokument eignet sich auch hervorragend als Argumentarium.
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